Ihre beruflichen Perspektiven

Die Sicherheitsbranche wächst. Besonders gefragt: Qualifizierte Fachkräfte!

Allein das Bestehen der IHK-Prüfung nach §34a GewO garantiert noch keine Anstellung. Mit unseren zusätzlichen berufsorientierten Modulen können Sie sich nach Abschluss als Mitarbeiter mit fundiertem Basiswissen in den sicherheitsrelevanten Bereichen bewerben. Damit steigen Ihre Chancen auf eine gute Anstellung enorm.

Während wir Sie auf die Sachkundeprüfung nach §34a GewO vorbereiten, erhalten Sie weitere Ausbildungen in den Bereichen (mit Urkunde):

    ➣ Betrieblichen Ersthelfer
    ➣ Brandschutzhelfer
    ➣ Evakuierungshelfer
    ➣ Revierfahrten
    ➣ Objektschutz (Baustellen etc.)
    ➣ Veranstaltungsschutz
    ➣ Handeln in kritischen Situationen (Theorie/Praxis)
    ➣ Weitere dienstkundliche Themen

Deshalb erhalten Sie diese Zusatzausbildungen ohne weitere Kosten!

Für das Bewachungsgewerbe gelten die rechtlichen Grundlagen in der Gewerbeordnung (GewO) und die der Bewachungsverordnung (BewachV). Danach müssen alle Mitarbeiter und Gewerbetreibende, die im Bereich der Bewachung tätig sein wollen, ihre Qualifikation bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK) nachweisen. Dies erfolgt über das erfolgreiche Absolvieren der schriftlichen, sowie mündlichen Prüfung.

Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO gilt in Deutschland als Grundqualifikation für private Sicherheitskräfte. Mit ihr dürfen Sie eine uneingeschränkte Tätigkeit im Bewachungsgewerbe aufnehmen. Sie können dann in allen Bereichen der privaten Sicherheit als Mitarbeiter eingesetzt zu werden, ebenso ein Bewachungsunternehmen zu leiten oder gründen. Die Inhalte der Prüfung sind im Rahmenstoffplan der DIHK beschrieben und gelten deutschlandweit.