Prüfungsvorbereitung §34a GewO
Um in der Sicherheitsbranche zu arbeiten, ist ein hohes Maß an Verantwortung und Fachwissen erforderlich.
Kurs ist zu 100% förderbar!
Durch die Sachkundeprüfung nach §34a werden Sie, mit den rechtlichen Vorschriften, fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung vertraut.
Die bestandene Sachkundeprüfung §34a belegt die fachliche und menschliche Eignung einer Person für eine Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe und wird von der IHK nach erfolgreichem Bestehen der Sachkundeprüfung (schriftlich/mündlich) bestätigt.
allgemeine Informationen zum Kurs |
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➣ | Dauer: | 50 Kurstage | |
➣ | Unterrichtseinheiten*: | 300 UE | |
➣ | max. Teilnehmerzahl: | 20 | |
➣ | Kosten: | auf Anfrage | |
➣ | Kostenübernahme: | AA, Jobcenter, BFD | |
* Eine UE beträgt 45 Minuten |
Teilnahmevoraussetzungen |
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➣ | Mindestalter 18 Jahre | |
➣ | Deutsch B1 in Wort und Schrift | |
➣ | Einwandfreies Führungszeugnis | |
➣ | Gültige Aufenthalts- & Arbeitsgenehmigung | |
➣ | 14 Tage vor Lehrgangsbeginn muss der Geldeingang erfolgen! |
Kosten |
Diese berufliche Fortbildung wird mit einem Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit finanziert. Bitte fragen Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit im Vorfeld nach. Die Fortbildungskosten, Fahrtkosten, auswärtige Unterbringungs- und Verpflegungskosten sowie eventuell anfallende Kinderbetreuungskosten können von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter in der Regel übernommen werden. Vorab ist ein Gespräch mit Jobcenter erforderlich! Unsere Lehrgänge sind 100% förderbar über die Agentur für Arbeit, das Jobcenter und den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr Als Selbstzahler erfragen Sie die Kosten bitte unter unserem Kontaktformular |